Die vom Bund beschlossenen Steuererleichterungen können auch private Vermieterinnen und Vermieter nutzen, wenn sie von der Corona-Situation direkt betroffen sind. Die Finanzämter sollen die Anträge schnell, unbürokratisch und zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bearbeiten.
Wenn Mietausfälle drohen, kann die Herabsetzung der Vorauszahlung der Einkommenssteuer beantragt werden. Laut Haus & Grund könne die Einkommensteuer zinslos gestundet werden. Frist der Antragstellung ist der 31.12.2020. Haus & Grund Rhein-Berg gibt Tipps und Informationen zu dem Thema.
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