Bisher konnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse erst ab dem Zeitpunkt des Publikwerdens geltend gemacht werden. Wenn Vermieter nun gegen die Mietpreisbremse verstoßen, kann seit 01. April 2020 zu viel gezahlte Miete rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückgefordert werden. Bis 2025 wurde die Mietpreisbremse verlängert.
Außerdem soll die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der letzten sechs Jahre und nicht mehr wie zuvor anhand der letzten vier Jahre bestimmt werden – das gilt seit 01. Januar 2020. So sollen Mietpreiserhöhungen stärker reguliert werden. Als Übergangsregelung können Mietspiegel mit Stichtag 01. März 2020 noch bis Ende 2020 nach der alten Regelung erstellt werden.
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