Das Bestellerprinzip und die Deckelung der Verkäuferprovision auf 1,68 Prozent standen am 14. Mai 2020 zur Abstimmung im Bundestag. Die Entscheidung: Beides wurde abgelehnt. Stattdessen hat die Große Koalition einen Kompromiss beschlossen.
Was genau wurde entschieden?
Nach dem „Bestellerprinzip“ soll nur der Verkäufer die Maklerkosten tragen. Spart dadurch die Käuferin und der Käufer? Wenn Verkäuferin bzw. Verkäufer allein zahlt (und nicht zu gleichen Teilen mit dem/der Käufer/in), dann schlägt sich das auf dem Verkaufspreis nieder. Das erhöht wiederum auch die Grunderwerbsteuer.
Quelle: IVD
Foto: IO-images/pixabay