Der Bundesrat hat am 5. Juni den Gesetzentwurf zur Teilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern beschlossen. Aktuell gibt es eine 6-monatige Übergangsfrist bis zum endgültigen Inkrafttreten voraussichtlich im Dezember 2020.
Das bedeutet konkret, dass die Maklerkosten künftig bis maximal 50 Prozent an den Käufer weitergegeben werden können – und nicht mehr. Die konkrete Höhe der Maklerprovision bleibt weiterhin nicht gesetzlich geregelt und regional verschieden.
Quelle: Immobilienscout24
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