Jede Immobilie hat Ihre Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. In diesem Falle ist das Haus ein Einfamilienhaus in 2. Reihe erstellt. Aus bauorndungsrechtlichen Gründen wurde eine Aufteilung mit dem Vorderhaus gemäß WEG als Rechtform gewählt. Ansonsten wäre aufgrund fehlender Abstandsflächen keine Baugenehmigung für die Hinterlandbebauung zu erwirken gewesen. Diese Bewertung erfordert sehr gute Begründungen!
Grevenbroich-Verkehrswertgutachten: Einfamilienhaus im Aufteilung nach WEG!2024-07-23T16:01:19+02:00