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Für Immobilienkäufer gibt es gute Nachrichten: Der Gesetzgeber reduziert ab 23.12.2020 die Kaufnebenkosten. Dann wird die Provision hälftig oder sogar paritätisch mit dem Verkäufer geteilt. Das gilt für Wohnungen, Einfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung.
Der Käufer muss nun auch auf die Höhe der Provision aktiv hingewiesen werden, zum Beispiel im Exposé.
Im Video finden Sie alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Quelle: onOffice ACADEMY/Youtube

