Für Energieausweise bestehender Wohngebäude gelten ab 1. Mai 2021 neue Regeln. Das ist nicht nur für Makler, sondern für Eigentümer wichtig zu wissen. Aktuell können Sie Energieausweise noch nach den alten Bestimmungen erstellen lassen – diese gelten dann trotz den Neuerungen 10 Jahre.

Was ist neu?

Die Treibhausgas-Emissionen müssen ab Mai im Energieausweis aufgeführt werden. Diese sollen den CO₂-Fußabdruckdeutlich darstellen. Außerdem muss die energetische Qualität des Hauses im Detail angegeben werden, z.B. mit Klimaanlagen und Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung. Zudem sollen erforderliche Modernisierungsmaßnahmen mit aufgeführt sein. Diese entwickelt der Aussteller des Ausweises durch eine Bewertung vor Ort oder anhand von Fotos.

Welcher Ausweis wird benötigt?

Zahlreiche Käufer und Mieter fordern einen Bedarfsausweis, da dieser den energetischen Zustand deutlich macht und auf Kostenfallen hinweist. Er zeigt detailliert den berechneten Energiebedarf pro Quadratmeter. Ein Ampelsystem verdeutlicht die Effizienz der Immobilie: Bei „grün“ kann damit bei der Veräußerung geworben werden; bei „rot“ kann eine bis zu 80% geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden.

Der Verbrauchsausweis zeigt die Heizungsnutzung und den CO2-Ausstoß der Vornutzer, was nur bedingt aussagekräftig ist. Bei Mehrfamilienhäusern kann der durchschnittliche Verbrauch jedoch hilfreich sein.

Der Bedarfsausweis ist teurer als der Verbrauchsausweis, in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag. Der Verbrauchsausweis ist mit Kosten von ca. 50 Euro preiswerter, jedoch nicht so stichhaltig, da das Nutzerverhalten sehr unterschiedlich sein kann.

Daher ist ein Energieausweis mit Energieberatung und Sanierungsfahrplan empfehlenswert.

 

Quelle: https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

Foto: adobestock/vegefox.com