Als Mieter*in möchte man die reale Wohnfläche bezahlen, die man bewohnt. Gibt es Abweichungen, können Mieter*innen ihren Anspruch geltend machen. Bereits 2004 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Mieter*innen unter der Bedingung, dass die tatsächliche Wohnfläche mindestens 10% kleiner ist als vereinbart, einen Anspruch auf Mietminderung haben. Im Nachgang hat der BGH verdeutlicht, dass auch bei weniger als 10% ein Sachmangel vorliegen kann, der auch eine Minderung der Miete ermöglicht.

Eigentümer*innen sollten daher die Wohnfläche ihrer Immobilie von einer fachkundigen Person ermitteln lassen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gern an.

Quelle: IVD

Foto: imelda/unsplash.com