Das Bundesverfassungsgericht hat den zuvor bereits umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt.
Was ist der Mietendeckel?
Zahlreiche Mieten von Berliner Wohnungen, die vor 2014 bezugsfertig wurden, sind auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Es gibt eine Mietpreistabelle, gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung, an die Vermieter sich halten müssen. Erst 2022 darf die Miete durch den Inflationsausgleich steigen, aber höchstens 1,3 Prozent pro Jahr.
Was wurde entschieden?
Berlin hat mit der Regelung seine im Grundgesetz festgelegte Gesetzgebungskompetenz als Land überschritten, weshalb der Mietpreisdeckel für nichtig erklärt wurde. Für Berliner Mieter bedeutet dies, dass eine Mietnachforderung drohen kann. Ziel des Deckels war es, die in den letzten Jahren rasant steigenden Mieten zu stoppen und Mietern eine Atempause zu verschaffen. Infolgedessen sind die Mieten in Berlin gesunken. In dem Zuge ging die Zahl an Immobilieninseraten jedoch herunter und es wurde weniger in Immobilien investiert.
Welche Folgen drohen nun für Berlin und darüber hinaus?
Möglicherweise wird das Verhältnis von Berliner Mietern und Vermietern weiter verkompliziert. Das Angebot von Immobilien wird sich dort künftig wohl wieder vergrößern. Deutschlandweit ist deutlich geworden, welchen Restriktionen die Länder in der Gesetzgebung unterliegen – um steigende Mietpreise zu begrenzen, muss es Regelungen auf Bundesebene geben. Doch auch hier gibt es Grenzen: Es gibt das in Artikel 14 beschriebene Eigentumsrecht, das Vermietern eine Freiheit in der Mietpreisfestsetzung einräumt.
Quelle: Spiegel
Foto Neonbrand/unsplash.vom