Die neue Heizkostenverordnung wurde an die novellierte EU-Energieeffiziensrichtlinie 2018 angepasst.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • eine Fernablesbarkeit muss ermöglicht werden
  • eine unterjährige Verbrauchsinformation und umfassende Verbrauchsinformationen muss zur Verfügung gestellt werden
  • unteroperable Geräte und Systeme werden benötigt, also welche, die ein Zusammenspiel ermöglichen

Vermieter:innen müssen jetzt also handeln. Den Nutzernnen der Wohneinheiten müssen folgende Daten seit 01.01.2022 zur Verfügung gestellt werden:

  • Verbrauch  im letzten Monat in Kilowattstunden,
  • einen Vormonats- und Vorjahresvergleich dieses Verbrauchs
  • einen Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie

Die Daten können per Webzugang, App, E-Mail, SMS, Post oder Aushang übermittelt werden.

Quelle: IVD

Foto: Corinne Kutz/unsplash.com