Die neue Heizkostenverordnung wurde an die novellierte EU-Energieeffiziensrichtlinie 2018 angepasst.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
- eine Fernablesbarkeit muss ermöglicht werden
- eine unterjährige Verbrauchsinformation und umfassende Verbrauchsinformationen muss zur Verfügung gestellt werden
- unteroperable Geräte und Systeme werden benötigt, also welche, die ein Zusammenspiel ermöglichen
Vermieter:innen müssen jetzt also handeln. Den Nutzernnen der Wohneinheiten müssen folgende Daten seit 01.01.2022 zur Verfügung gestellt werden:
- Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden,
- einen Vormonats- und Vorjahresvergleich dieses Verbrauchs
- einen Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie
Die Daten können per Webzugang, App, E-Mail, SMS, Post oder Aushang übermittelt werden.
Quelle: IVD
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