Bisher konnten Vermieter:innen die Kosten der steigenden CO2-Abgabe komplett auf die Nebenkostenrechnung der Mieter:innen aufschlagen. Ab 2023 gilt (sofern der Bundestag so entscheidet): Zusatzkosten sollen auf beide Parteien verteilt werden.

In Zukunft entscheidet der energetische Zustand des Gebäudes, wer wie viel CO2-Kosten trägt. Bei schlechter Dämmung trägt der/die Vermieter:in höhere Kosten und der/die Mieter:in wird entlastet. Denn hier lassen sich die Energiekosten durch sparsame Nutzung nicht ausreichend mindern. Ist energetisch saniert worden, können Kosten auf die Mieter:innen umgelegt werden, da diese hier mit ihrem Nutzungsverhalten einen einsparenden Effekt erzielen können.

Wie wird der CO2-Preis aufgeteilt?

Es soll zehn Stufen geben, an denen das Verhältnis für die Teilung der Kosten bemessen wird. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung, bis auf wenige Ausnahmen.

Als Einheit gilt der CO2-Verbrauch pro Quadratmeter pro Jahr. Ab 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter pro Jahr bei Wohngebäuden zahlen Vermieter:innen 90 Prozent der Kosten. In Nichtwohngebäuden soll es eine 50-50-Regelung geben.

Quelle:Immobilienscout24

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