Am 25.11.2022 beschloss die Bundesregierung das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, nach welchem die CO2-Kosten nicht mehr nur durch den Mieter, sondern künftig auch anteilig vom Vermieter getragen werden müssen. Der Anteil richtet sich indirekt nach dem Sanierungsstand des Gebäudes, konkret nach einem Stufenmodell abhängig von den CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche.

Häufig werden wir gefragt, wo man die entsprechende Angabe im Energieausweis findet. Zwar gibt es seit Inkrafttreten des GEGs im Mai 2021 in jedem Energieausweis Angaben zu den CO2-Emissionen des Gebäudes, doch werden diese nicht zur Einstufung herangezogen.

Der Vermieter muss die Einstufung selbst vornehmen. Die Versorger (Lieferanten) sind verpflichtet, mit Ihrer Rechnung zur Brennstofflieferung die damit verbundenen, tatsächlichen CO2-Emissionen offen zu legen. Der Vermieter muss anschließend diese CO2-Emissionen durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes teilen, um das Gebäude im Stufenmodell einzuordnen. Diese Einstufung ist jedes Jahr aufs Neue vorzunehmen!