Das neue Jahr ist noch jung, der Immobilienmarkt ist in Bewegung – deutlich mehr als die Jahre zuvor. Wir geben einen Überblick darüber, was sich geändert hat, was sich ändern wird und was zu beachten ist.

Zinssteigerung pendelt sich ein

Die Zeit der günstigen Traumzinsen für Bauvorhaben ist seit letztem Jahr vorbei. Glücklicherweise pendeln sich die Zinsen aktuell ein und es gibt Hoffnung auf mehr Stabilität und nur leichte Erhöhungen.

Niedrigere Verkaufspreise für Immobilien?

Die teuren Immobilienjahre scheinen noch nicht vorbei zu sein. Aktuell sind Immobilienpreise lediglich im Schnitt um einen einstelligen Prozentsatz gesunken. Beim Verkauf sind weiterhin gute Verkaufspreise zu erzielen, teilweise auch weiterhin überdurchschnittliche.

Erhöhung der Erbschaftsteuer

Eine Immobilie zu verschenken oder zu vererben wird teurer. Der Eigentümerverband Haus & Grund geht von 20 bis 30 Prozent höheren Steuerbeträgen für Beschenkte und Erben aus. Die Politik diskutiert aktuell über eine Anhebung der Erbschaftsteuer-Freibeträge.

CO2-Steuer: Vermieter in der Pflicht 

Die CO2-Steuer wird seit Beginn des Jahres nicht mehr wie anfangs ausschließlich von Mietern getragen, sondern zum Teil auf die Vermieter umgelegt. Zugrunde liegt ein Stufenmodell. Dieses soll Vermietern einen Anreiz dafür geben, energetisch zu sanieren.

Grundsteuererklärung  noch bis zum 31.01.2023 abgeben

Die meisten von uns haben sie schon gemacht. Für alle anderen: Die Grundsteuererklärung kann noch bis Ende des Monats über Elster oder den Steuerberater eingereicht werden.

Einkommenssteuerentlastung für Homeoffice

Auch nach der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice und können ab jetzt sechs Euro statt zuvor fünf Euro pro Tag für 210 Tage pro Jahr geltend machen.

Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohnungen

Seit Beginn des Jahres 2023 können 3% (statt zuvor 2%) für vermietete Wohnungen linear abgeschrieben werden. Sonderabschreibungen gibt es weiterhin, aber diese sind an strengere energetische Standards geknüpft.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz beinhaltet Neuerungen für die teilweise oder vollständige Einspeisung und die selbstgenutzte Photovoltaikanlagen. Dadurch soll die bisher nur wenig lohnenswerte Einspeisung attraktiver gemacht werden. Künftig sollen auch Anlagen, die nicht auf dem Dach installiert sind, sondern zum Beispiel auf der Terrasse, gefördert werden.

Fördermittel der BEG für Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert „serielle Sanierungen“ ab sofort mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent. Das gilt für Handwerkerkosten und Material bei Eigenleistung.

Anspruch auf zertifizierten WEG-Verwalter

Ab Dezember 2023 gibt es einen Rechtsanspruch für Eigentümer auf einen durch die IHK zertifizierten WEG-Verwalter. Ausgebildete Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte haben diese Qualifikation bereits erworben und können in dieser Aufgabe tätig werden.

Weniger Steuern für Photovoltaikanlagen 

Die Ertragssteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen gilt rückwirkend zum 01.01.22. Auch Photovoltaikanlagen für vorwiegend betriebliche Zwecke sollen nun begünstigt werden. Bisher galt dies nur für Anlagen für den Privatgebrauch.

Steuerentlastung für die Schaffung von Wohnraum 

Die Sonderabschreibung für die Schaffung von mietbarem Wohnraum wird bis 2026 verlängert. Das gilt für 5% pro Jahr für Baukosten von bis zu 4800 Euro pro Quadratmeter. Die Kriterien für ein Effizienzhaus 40 müssen erfüllt und der Bauantrag zwischen 2023 und 2026 gestellt werden.

Wir sind gespannt, welche weiteren Neuerungen uns im Laufe des Jahres erwarten. Bei Fragen rund um die Immobilie freuen wir uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Quelle: IVD