Seit 7. Januar 2023 gilt die sogenannte „Baulandmobilisierungs-Verordnung in NRW.

Ziel der Verordnung ist es, Kommunen Instrumente an die Hand zu geben, um schneller und vor allem mehr Bauland erschließen bzw. ausweisen zu können. Dem akuten Wohnungsmangel soll so entgegengewirkt werden.

Künftig können Gemeinden nun ein Vorkaufrecht bei brachliegenden Grundstücken oder Grundstücken die sich im Bereich des § 34 BauGB befinden, ausüben. Des Weiteren können Kommunen in Gebieten, in denen einen Bebauungsplan gilt, Ausnahmen oder Befreiungen von den dort geltenden Festsetzungen zugunsten von Wohnbebauung erteilen.

Zudem können Baugebote in Gebieten verhängt werden, in denen besonders dringender Wohnbedarf besteht. Eigentümer müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist das Grundstück bebauen.

Diese Verordnung gilt in 95 nordrheinwestfälischen Gemeinden, überwiegend den großen Städten.

Kann diese Verordnung tatsächlich die Bautätigkeit ankurbeln?

Fraglich ist, ob diese Baulandmobilisierung tatsächlich ihr Ziel, mehr und schneller Bauland auszuweisen erreichen kann, denn auch wenn Kommunen Grundstücke ankaufen können müssen diese in Folge auch schnellstmöglich bebaut werden. Aktuell ist hinreichend bekannt, dass viele Kommunen unter erheblichem Personal- und Kapazitätenmangel leiden. Es ist also zu befürchten, dass es zu einer Umverteilung von Grundstücken in kommunale Hände kommt.

Der Instrumentenkasten, der in der neuen Verordnung ausgewiesen ist, umfasst keine konkreten Maßnahmen, die Eigentümer von Brachflächen und Grundstücken mobilisieren oder motivieren würden, vermehrt zu bauen. Hier wäre zu überlegen, ob schnellere Baugenehmigungsverfahren, geringere behördliche Auflagen oder konkrete Finanzierungszuschüsse nicht zielführender sein würden.

Zu erwähnen ist auch, dass beispielsweise Mieterschutzverordnung, in welcher der Staat in die Mietpreisbildung eingreift, Grundstückseigentümer durchaus davon abhält Wohnraum zu schaffen. Sie befürchten, die Baukosten und das Risiko nicht mehr in angemessener Zeit über die Mieteinnahmen abdecken zu können.

Es bleibt abzuwarten, ob diese neue Verordnung zu spürbar mehr Wohnbautätigkeit und Entlastung für die Mieter durch mehr Angebot führen wird.

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Textquelle: Haus und Grund Rheinland