Die Rauchmelderpflicht besteht seit dem 11.03.2013, diese Pflicht gilt in allen 16 Bundesländern.

In der Nordrhein-Westfälischen Landesbauverordnung gemäß § 49 Abs. 7, müssen alle Kinderzimmer und Schlafräume sowie alle Flure und Aufenthaltsräume mit einem Funkrauchmelder oder mit einem klassischen Rauchmelder ausgestattet sein.

Zu beachten bei der Installation ist, dass diese nicht in der Nähe von Schränken und Einbauten installiert sein dürfen. Es sind Abstände von 50cm einzuhalten.

Für die Installation ist grundsätzlich der Vermieter zuständig für die regelmäßige Wartung bzw. Prüfung der Funktionsfähigkeit ist der Mieter zuständig

Bild: https://ff-menden.de/buerger-ecke/rauchmelder/

Text: Rauchmeldertest.net