Aktuelle Informationen zum Heizungsgesetz. Die Ampel-Regierung debattiert über das neue Heizungsgesetz, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt. Was im Gespräch ist und welche Hürden auf Vermieter und Immobilienbesitzer zu kommen können, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Was besagt das Heizungsgesetz?

Ab dem 01.01.2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubau und Bestandsgebäuden (Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude) mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt Ausnahmen: In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden, es gibt Förderungen sowie Übergangsfristen und bestehende Heizungen können weiterhin repariert statt ausgetauscht werden.

Welche Position beziehen die Grünen, die SPD und die FDP?

Die Grünen möchten mit dem Gesetz schnell weiterkommen, aber die FDP blockiert die Vorstöße. Die Liberalen fordern Gründlichkeit vor Schnelligkeit und fordern Nachbesserungen am bereits beschlossenen Gesetzesentwurf. Die FDP hat einen Fragenkatalog eingereicht, der von den Grünen bereits beantwortet wurde. Inhalt dessen ist die Praktikabilität und Finanzierbarkeit für Eigentümer und Betriebe. Die SPD bemängelt den Zeitdruck, der durch die Grünen ausgeübt wird.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Heizungsgesetz?

Ziel der Koalitionsspitzen ist es, noch vor der Sommerpause ab dem 7. Juli das Gesetz zu beschließen. In Kraft würde es zum Jahreswechsel treten. Für bereits geplante Bauvorhaben bedeutet dies möglicherweise eine Umplanung. Erst einmal gibt es Mehrkosten, die sich jedoch amortisieren und durch Einsparungen in den Betriebskosten bemerkbar machen werden.

Wir berichten in unserem Blog und auf Social Media über den weiteren Verlauf der Gesetzesverhandlungen rund um aktuelles zum Heizungsgesetz. Es bleibt spannend! Weitere Beiträge zu aktuellen Immobilien-Themen lesen Sie in unserem Blog.

Quellen:

https://www.energiewechsel.de

https://www.zeit.de/news/2023-06/02/kuehnert-glaubt-an-heizungsgesetz-vor-der-sommerpause?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

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