Seit diesem Jahr können sie für energetische Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse für Materialkosten bei Eigenleistung erhalten.

 

Folgende Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind förderfähig.

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % (bzw. bis 20 %) der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

 

Was ist zu beachten?

Die förderfähige Materialposition muss ausschließlich und vollständig angegeben sein, es dürfen keine weiteren Materialien aufgelistet sein. Zudem muss die Rechnung auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein. Es gelten dieselben Förderrichtlinien wir für Fachunternehmen.

In Rechnungen sind für die eingebauten Materialien die energetisch relevanten Kennwerte mit anzugeben, wie z. B. Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke von Dämmstoffen. Ebenso sind Bescheinigungen, wie z. B. Herstellerbescheinigungen zum UW-Wert von Fenstern den Rechnungen beizulegen.

Im Falle einer Einzelmaßnahmenförderung ist eine steuerliche Geltendmachung dieser Kosten ausgeschlossen.

 

Wo stelle ich den Antrag?

Das BAFA wickelt im Rahmen der BEG die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ab. Hier finden Sie auch den Link zur Antragstellung sowie weitere Detailinformationen.

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html