Der Energieausweis ist längst Pflicht. Er dokumentiert die energetische Einstufung von Gebäuden beim Verkauf oder Vermieten. Es kann frei gewählt werden, ob ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Ausweis erstellt wird.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Wenn ich meine Immobilie selbst bewohne und sich in Zukunft nichts daran ändern wird, brauche ich nichts weiter tun und benötige keinen Energieausweis. Soll ein Eigentümerwechsel stattfinden, bedarf es einen Ausweis:
1. Bei Häusern, die nach 1977 errichtet wurden, genügt ein kostengünstiger, verbrauchsorientierter Energieausweis. Dieser kann bequem online erstellt werden.
2. Ältere Häuser, die nicht den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, benötigen einen bedarfsorientierten Ausweis, der etwas umfangreicher ist, aber auch online beantragt werden kann.

Wann sollte ich in einen Energieausweis investieren – und wann nicht?

Seit dem Frühjahr 2022 hat sich einiges geändert: Der Ukrainekrieg und die Gaskrise brechen aus, der Leitzins steigt. Sowohl der Wohnbau als auch die Immobilienfinanzierung werden teurer. Das hat auch Einfluss auf den Energieausweis: Dieser wird zum Verkaufsargument, denn es wird aufgrund der Kostenexplosion der Energiepreise vermehrt auf die Effizienz geachtet. Daher ist es ratsam, einen hochwertigen Ausweis von einem Energieberater, Architekten oder Bauingenieur erstellen zu lassen. Dieser hat stark an Wert gewonnen.

Bei älteren Gebäuden kann man sich getrost für einen preiswerten Online-Ausweis entscheiden. Denn: Sobald saniert wird, muss sowieso ein neuer Ausweis beantragt werden. Der frische und teure Energieausweis wäre sofort wieder ungültig.

Wenn Sie Fragen zum Thema Energieausweis und Gebäudeeffizienz haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie individuell und empfehlen Ihnen bei Bedarf unsere Partner für die Erstellung eines Energieausweises.

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