Der Wohnungsmarkt wird angekurbelt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) möchte die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2024 bis Ende 2030 erweitern. In den ersten vier Jahren sollen jeweils 7% der Baukosten (statt bisher regulär 3%) abgeschrieben werden können.

Das hohe Ziel von 400.000 Neubauten jährlich kann nicht eingehalten werden. Daher müssen neue Anreize her!

Gestiegene Baukosten und hohe Zinssteigerungen sorgen dafür, dass die Baugenehmigungen rückläufig sind. Nun ist es die Aufgabe der Regierung, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Lösung: Eine degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung) soll die Steuerlast senken. Diese gilt für neu errichtete Wohnhäuser, deren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 01. Januar 2031 gestellt wird, bzw. deren Vertrag in dem Zeitraum abgeschlossen wird.

Wie erfolgt die Abschreibung?

Die Abschreibung erfolgt anschließend wie folgt: Im Jahr der Fertigstellung und in den drei Folgejahren gibt es eine steuerliche Abschreibung von 7%, in den darauffolgenden vier Jahren 5%, in den darauffolgenden 26 (!) Jahrne 2%. Somit ist eine langfristige Abschreibung möglich.

Ist die degressive AfA DIE Lösung des Problems?

Nur teilweise. Viele Wohnungsbauunternehmen profitieren hier nicht, da schlicht die Liquidität für Investitionen fehlt oder Abschreibungen nicht genutzt werden können. Hier müssen von der Regierung weitere Maßnahmen zur Entlastung entwickelt werden. Der Impuls von Ministerin Geywitz ist jedoch ein wichtiger Vorstoß in die richtige Richtung, auf den hoffentlich zahlreiche weitere Maßnahmen folgen werden – die Situation am Wohnungs- und Immobilienmarkt ist bereits angespannt genug. Perspektivisch könnten Änderungen an der Grunderwerbsteuer für Mietwohnungen und ein Verzicht auf kommunale Abschöpfungsmoddelle bei der Projektentwicklung sinnvoll sein.

Wir berichten in unserem Blog und auf unseren Social Media-Kanälen auch in Zukunft über weitere Neuerungen.

 

Quelle: Immobilien-Zeitung

Foto: pixabay/Erika Wittlieb