Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten 65 Prozent der Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Vorhandene Heizungen können weiterbetrieben und repariert werden. Im Gebäudebestand dürfen Gas- und Ölheizungen nach 2024 noch eingebaut werden, jedoch gibt es ab 2029 eine schrittweise Umstellungspflicht auf erneuerbare Energien. Kommunale Wärmeplanungen müssen bis 2026 in Großstädten und bis 2028 in anderen Kommunen vorgelegt werden.

 

Etagenheizungen haben spezielle Regelungen, und Härtefallregelungen sind im Gesetz enthalten. Staatliche Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen sind in Planung. Die empfohlenen Heizungsoptionen umfassen Wärmepumpen, Fernwärme, Wasserstoff, Biomasse und Hybridheizungen. Es ist ratsam, Alternativen zu prüfen und Entscheidungsfristen zu beachten. Für Eigentümer ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes bis zur Klimaneutralität zu empfehlen.

Quelle: IVD – Die Immobilien-Unternehmer.