Das letze Jahr war im Hinblick auf Immobilien sehr ereignisreich. Das Heizungsgesetz hat die politische Debatte auf Trab gehalten, hohe Zinsen haben zahlreiche Bauprojekte und Kaufgeschäfte erst einmal auf Eis gelegt. Wir haben uns angeschaut, wie es rund um Immobilien in 2024 weitergeht und die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Das neue Heizungsgesetz tritt in Kraft

Gibt es, wie von vielen befürchtet, ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Jein. Niemand muss seine ältere und noch funktionierende Heizung austauschen und viel Geld in eine neue Heizung investieren. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Es gilt jedoch: Ab 2024 müssen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bezieht sich ausschließlich auf neu eingebaute Heizungen. Diese Heizungen dürfen ab jetzt neu verbaut werden:

  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz
  • Solarthermie
  • Blockheizkraftwerk mit Wasserstoffbetrieb oder Solarbetrieb
  • Gasheizung mit Wasserstoffbetrieb, die später auf 100% Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden kann
  • Gasheizungen mit Biomethan-Betrieb (nur bei Bestandsgebäuden)
  • Hybridmodelle, z.B. Gasheizung mit Solarpaneels oder Wärmepumpe mit Solarbetrieb
  • Biomasseheizung (nur bei Bestandsgebäuden)
  • Stromdirektheizung

Welche Heizung für Sie und Ihre Immobilie am besten geeignet ist, klärt am besten ein:e Energieberater:in. Vorhandene Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen bis zum 31.12.2044 weitergenutzt und auch repariert werden.

Wichtige Neuerungen durch das Heizungsgesetz 

Die seit Januar 2024 geltenden Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betreffen betrifft mehr als nur den Neueinbau der Heizung. Folgendes gilt ab sofort:

  • Eine Betriebsprüfung/Inspektion der Wärmepumpe ist verpflichtend.
  • Die Überprüfen einer Heizungsanlage muss rechtzeitig erfolgen
  • Optimierungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden.
  • Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems wird bei Häusern mit über sechs Wohneinheiten verpflichtend.
  • Nach mindestens 30 Jahren Betrieb müssen Heizkessel ausgetauscht und außer Betrieb genommen werden.
  • Geschossdecken müssen gedämmt sein.
  • Es dürfen keine Heizungsanlagen, die die Umwelt schädigen, mehr genutzt werden.
  • Rohrleitungen und Armaturen müssen gedämmt werden.

Kann die Miete nach dem Einbau einer Wärmepumpe erhöht werden?

Ja, dies gilt als Sanierungsmaßnahme und ist gesetzlich möglich. Grundsätzlich sind ab jetzt Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen mit 10% der Investitionskosten jährlich umlegbar, mit 0,50 €/m² monatlich.

Das Bundesklimaanpassungsgesetz kommt voraussichtlich 2024

Die Klimaziele sind nicht mehr einhaltbar und extreme und folgenreiche Wetterereignisse werden immer häufiger. Es wird noch eine Analyse durchgeführt auf deren Grundlage Strategien entwickelt werden. Dies wird dann auf kommunaler Ebene umgesetzt. Ob es einen konkreten Einfluss auf Privathaushalte oder Vermieter gibt, wird sich zeigen.

Gesetzesänderung zur Solarenergie noch nicht in Kraft 

Das „Solarpaket 1“ sollte bereits verabschiedet sein und im Januar 2024 in Kraft treten, aber das ist noch nicht geschehen. Die Verabschiedung wird nachgeholt. Die Neuerungen gelten für PV-Anlagen, die dann installiert werden. Über die geplanten Änderungen für PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern werden wir berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

Dies waren die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Vieles ist noch in der Schwebe – wir halten Sie auch im Laufe des Jahres 2024 in unserem Blog und auf unseren Social Media-Kanälen auf dem Laufenden. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Das Team von dieIMMOBILIE wünscht Ihnen ein gesundes und glückliches Jahr!

 

Quellen:

https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_100162766/heizungstausch-wie-viel-geld-sie-fuer-ihre-heizung-bekommen.html

https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_100162810/sonst-droht-strafe-neue-regeln-fuer-eigentuemer-ab-2024.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-202324-was-heute-fuer-photovoltaikanlagen-gilt-und-was-geplant-ist-75401

IVD