Betreuungssachen betreffen Situationen, in denen eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der sich um die rechtlichen und finanziellen Belange der betroffenen Person kümmert.

Bevor es jedoch zur Bestellung eines gerichtlich bestellten Berufsbetreuers kommt, wird nach Personen gesucht, welche die Betreuung übernehmen können oder wollen. Dies können Personen aus dem privaten Umfeld, aber auch externe Personen sein. Zudem gibt es sogenannte „Betreuungsvereine“, welche diese Aufgaben übernehmen können. Gesetzliche Betreuer werden vom Amtsgericht bestellt.

Warum wird ein Immobiliensachverständiger gebraucht?

Da Betreuungsangelegenheiten häufig auch die Entscheidung über eine „Verwertung“ gemeint ist hier der Verkauf bzw. die Vermietung von Immobilien beinhalten, werden wir als Immobiliensachverständige in der Abwicklung (Verkauf oder Vermietung von Immobilien) benötigt.

Zur Wahrung der Interessen des Betreuten die Genehmigung der Veräußerung oder Vermietung durch das Betreuungsgericht erforderlich.

Damit das Betreuungsgericht eine Entscheidung treffen kann, ist insbesondere der Verkehrs- bzw. Mietwert der Immobilie vor einem geplanten Verkauf bzw. einer Vermietung zu bestimmen. Eine neutrale Wertermittlung durch einen Sachverständigen schafft Transparenz und bietet rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Sie dokumentiert den Zustand der Immobilie und ist dabei sowohl für den Laien verständlich als auch für einen Profi nachvollziehbar.

 Welches Immobiliengutachten für das Betreuungsgericht?

Welches Immobiliengutachten genau benötigt wird, sollte der Betreuer im Vorwege mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Gericht abstimmen.

Erfahrungsgemäß wird für Betreuungsangelegenheiten in aller Regel ein Verkehrswertgutachten benötigt. Werteinschätzungen, die wir für bestimmte Bewertungsanlässe erstellen, sind in aller Regel nicht ausreichend.

Ein Verkehrswertgutachten wird nach § 194 BauGB eingefordert. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachten orientiert sich an die Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV vom 14. Juli 2021.

Selbstverständlich können wir alle Formen der Wertermittlung anbieten.

Für Immobiliengutachten in Betreuungsangelegenheiten sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen.

Sie sind als gesetzlicher Betreuer eingesetzt und benötigen ein Immobiliengutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht? Dann lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen. In einem ersten Telefonat können wir unverbindlich Ihren Fall besprechen und Ihnen eine Empfehlung zur Vorgehensweise der Immobilienbewertung aussprechen. Wir sind gerne für Sie im Raum Bergisch Gladbach, Köln im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung tätig.

Wir Ihnen einen umfassenden und vollständigen Service rund um alle Immobilienthemen.

Sprechen Sie uns gerne an! Ihr Team von dieIMMOBILIE

 

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