Finanzämter und Gerichte fordern zertifizierte Gutachter. Die Messlatte liegt hoch.
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland leider geschützt. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Problemen.
Insbesondere bei Verkehrswertermittlungen für Ämter, Behörden oder im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Auswahl des richtigen Sachverständigen von Bedeutung.
Ein bekanntes Qualitätsmerkmal für einen besonders sachkundigen und erfahrenen Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Als gleichwertig wird von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angesehen.
Worauf kommt es bei der Zertifizierung an? Akkreditierung der Zertifizierungsstelle entscheidend!
So heißt es in § 198 BewG:
„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen“.
Das Bewertungsgesetz stellt somit unmissverständlich klar, dass nur solche Personenzertifizierungen gemeint sind, die von einer Zertifizierungsstelle vergeben werden, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert ist.
Viele Zertifizierungsstellen sind nicht DAkkS-akkreditiert.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrages sind insgesamt 6 Zertifizierungsstellen für den Bereich Immobilienbewertung bei der DAkkS akkreditiert:
- DIAZert
- Sprengnetter Zertifizierung
- IQ-Zert
- EIPOSCERT
- Hochschule Anhalt (Izert)
- HypZert
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass z.B. das Finanzamt das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen, der entweder gar nicht nach ISO 17024 zertifiziert ist oder bei einer nicht akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert ist, zurückweisen kann, ohne dass eine inhaltliche Prüfung des Gutachtens erforderlich ist.
Um unseren Kunden ein von Ämtern und Gerichten anerkanntes Verkehrswertgutachten anbieten zu können, hat ist unsere Sachverständige Gabriele Kreileder-Heitz bereits seit 2017 über die DIAZert (DAkkS akkreditiert) personenzertifiziert.
Die Qualifikation zum zertifizierten Sachverständigen basiert auf der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist damit in ganz Europa bzw. in der ganzen Welt anerkannt. Die Qualifikation muss regelmäßig über die Einreichung von Gutachten sowie über Prüfungen erneut nachgewiesen werden.
Damit erfüllen wir alle formalen und fachlichen Voraussetzungen, um den höchsten Anforderungen in Bereich der Gutachtenerstellung zu genügen, z.B. bei Gerichten und Finanzämtern.
Wir freuen uns, Ihnen mit unserer Expertise und Fachkompetenz zur Verfügung zu stehen. Rufen Sie gerne an: (0 22 04) 70 38 702.